Parabolantenne: Gemeinschaft kann Parabolantennenverbot mit Mehrheitsbeschluss durchsetzen

Die Eigentümergemeinschaft kann mehrheitlich in der Hausordnung festlegen,  dass Außenantennen nicht angebracht werden dürfen.  Parabolantennen sind nicht gerade eine Zierde für die Außenfassade   einer  Wohneigentumsanlage. Demgegenüber steht das Recht und der Anspruch des   einzelnen Eigentümers auf dem Empfang möglichst vieler Fernsehprogramme.   Folglich kommt es in der Praxis immer wieder zu Streit, wenn ein Eigentümer   eine solche  Antenne an der Außenfront oder am Balkon anbringen will. Ob die Eigentümergemeinschaft   grundsätzlich ein Verbot zum Anbringen solcher Antennen erlassen kann,   damit hat sich jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken befasst.

Seine Entscheidung: Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss   zur Hausordnung zu regeln, dass Außenantennen gleich welcher Art nicht   angebracht werden dürfen. Die Richter schränkten jedoch ein: Durch   die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit in Deutschland lebender   Ausländer kann die Bestandskraft eines solchen Wohnungseigentümerbeschlusses   zum Verbot des Anbringens von Außenantennen jedenfalls für den Ausländer   eingeschränkt sein, der erst nach Ablauf der Frist zur Anfechtung des Beschlusses   Wohnungseigentümer geworden ist. OLG Zweibrücken, Az: 3 W 299/01