Musik: Mietminderung weil das Klavierspiel durch andere Mieter gestört wurde?

Ein Mieter, dessen Klavierspiel durch das rhytmische Mitklopfen anderer  Mieter gestört wird, ist zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn die  Lärmdämmung des Hauses ausreichend ist und die anderen Mieter nur   bei  besonders lautem Klavierspiel klopfen. Das hat das Amtsgericht Berlin  entschieden.

Der Hobbypianist hatte sich darüber beklagt, dass dieses  Mitklopfen im Takt seine Konzentration und damit die Qualität seines  Klavierspiels beeinträchtige. Er sah deshalb einen Anspruch auf entsprechende  Mietminderung für gerechtfertigt an. Doch das Gericht mochte diese Ansicht  nicht teilen. Die ebenfalls in einer Lärmverursachung bestehende Reaktion  der Mitmieter habe der Mieter gewissermaßen als berechtigte Meinungskundgaben  hinzunehmen.

AG Berlin-Tiergarten, AZ: 7 C 259/88