Kosten für Spezialreinigungsgeräte können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden

Große Wohnanlagen erfordern bei der Pflege der Außenanlagen oft auch  den Einsatz von Spezialreinigungsgeräten wie Schneefräsen oder Laub-  sauger. Die Anschaffungskosten für den Einsatz dieser Geräte können  nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auf die Mieter umgelegt  werde. Mit diesem Urteil beendete das Landgericht den Streit zwischen  einem Mieter und seinem Vermieter um die Umlagenabrechnung. Der Vermieter als Eigentümer einer großen Wohnanlage hatte einen  Laubsauger angeschafft und dessen Kosten auf die Mieter umgelegt.  Das Landgericht bestätigte diese Vorgehensweise. Die Anschaffung  eines solchen Geräts bewege sich im Rhamen einer odrnungsgemäßen Ver-  waltung, befanden die Richter. Außerdem könne der Maschineneinsatz  den Hausmeister zeitlich entlasten, was widerum andere Betriebskosten  einsparen könne.

(LG Berlin Az.: 62 S 463/99)