Ein Vermieter kann sich nach dem Auszug seines Mieters nicht beliebig viel Zeit mit der Rückzahlung der Kaution lassen.
Zwar darf der Eigentümer überlegen, ob er das Geld zunächst einbehält - beispielsweise für die Renovierung der geräumten Wohnung. Nach etwa zweieinhalb Monaten muß er im Normalfall aber eine Entscheidung getroffen haben, entschied das OLG Köln.
OLG Köln 1997-12-05
19 W 45/97 Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-02-02
Bearbeitet von: Volker Kitz