Schuldzinsenabzug bei einem teilvermieteten Zweifamilienhaus erhöhen

Wird ein normales Zweifamilienhaus teilweise vom Eigentümer selbst bewohnt und teilweise vermietet, sind die Schuldzinsen im Verhältnis der Nutzflächen der einzelnen Wohnungen zueinander aufzuteilen. Günstiger ist es, wenn das Haus bereits beim Erwerb in zwei Eigen- tumswohnungen aufgeteilt ist.

Das Kölner Finanzgericht hat in einem solchen Fall entschieden, dass es bei einem solchen Objekt nicht zu beanstanden ist, wenn der Eigen- tümer bei entsprechender Eintragung der Grunddienstbarkeiten den Großteil seiner aufgenommenen Fremdmittel der fremdvermieteten Wohnung zuordnet. Hierdurch kann dann auch ein Großteil der Schuld- zinsen steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden.

(Finanzgericht Köln, AZ: 11 K 3312/96)