Kaution: Bedienung aus der Mietkaution

Während des Mietverhältnisses darf der Vermieter sich aus der Kaution bedienen, wenn der entnommene Betrag zur Deckung einer unbestritten bestehenden Forderung dient.

Nach einem Urteil des AG Wiesbaden rechtfertigt aber auch eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters einen Rückgriff auf die Kautionssumme.

AG Wiesbaden --- 92 C 4159/97 Rechtsbereich/Normen: BGB Einstellung in die Datenbank: 1999-12-08 Bearbeitet von: Volker Kitz Quelle: WM 1999, 391