Gleiches Recht für alle Mieter

Vor allem Vermieter von größeren Wohnanlagen befürchten häufig, eine "Lawine ins Rollen zu bringen", wenn sie einem Mieter ein Zugeständnis machen. Zu Recht, wie ein Urteil des Landgerichts Dortmund belegt. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Vermieterin einem Mieter einer Siedlung die Anlage eines Gartenteiches gestattet. Mehrere andere Mieter hatten daraufhin ungenehmigt ebenfalls Gartenteiche angelegt. Gegenüber einem dieser Mieter machte die Eigentümerin - die behauptet, von dieser ungenehmigten Anlage der Gartenteiche nichts gewusst zu haben - einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch geltend, da eine andere Mieterin Bedenken im Hinblick auf die Gefahr des Ertrinkens ihrer Kinder äußerte.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Denn die Eigentümerin sei ver- pflichtet, allen Mietern die Zustimmung zur Anlegung von Gartenteichen zu erlauben, nachdem sie dies einem Mieter gestattet habe.

Etwas anderes gelte nur dann, wenn ein erheblicher - und nicht behebbarer - Unterschied zwischen den einzelnen Mietern bestehe. Dafür reicht nach Auffassung des Landgerichts jedoch die Nachbar- schaft von Familien mit Kindern, die einem wechselnden Bestand unter- liege, nicht aus.