Blumenkästen dürfen auf den Balkon

Mieter dürfen auf ihrem Balkon Blumenkästen anbringen.

Voraussetzung ist, dass sie so befestigt sind, dass sie bei starken Wind nicht herabstürzen können. Außerdem muss der Mieter darauf achten, dass auslaufendes Wasser keine Gebäudeteile oder die unten wohnenden Nachbarn beeinträchtigt.

AG München

--- 217 C 23794/00 Rechtsbereich/Normen:

--- Einstellung in die Datenbank: 2002-06-25

Bearbeitet von: Julia Hinkelmann

Quelle: Mieter Zeitung 3/ 2002