Abrechnungsreife

Die Abrechnungsreife beginnt nach Ablauf der Abrechnungsfrist. Abrechnungsreife bedeutet, dass Ihre Abrechnung bereits überfällig ist. Ist Ihre Abrechnung also "reif", kann Ihr Mieter Sie auf Abrechnungserteilung verklagen oder seine Vorauszahlungen für das laufende Jahr zurückhalten.