Sichtschutz auf dem Balkon

Mieter dürfen an der Balkonbrüstung einen Sichtschutz aus Bast anbringen, wenn er nicht höher als das Geländer ist.

Die Außenfassade des Hauses darf dadurch aber nicht verunstaltet werde. Insbesondere muss der Sichtschutz farblich mit der Fassade harmonieren.


AG Köln

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212 C 124/98

Rechtsbereich/Normen: ---

Einstellung in die Datenbank: 2002-06-25

Bearbeitet von: Julia Hinkelmann

Quelle: Anwalt-Suchservice