Schönheitsreparatur

Mieter muss Veränderungen in der Wohnung beim Auszug wieder rückgängig machen.

Ein Mieter ist verpflichtet, beim Auszug eigenmächtig vorgenommene Veränderungen der Wohnung rückgängig zu machen. Dies entschieden die Richter des AG Münster.

AG Münster

2000-10-09

49 C 910/00

Rechtsbereich/Normen: BGB

Einstellung in die Datenbank: 2001-11-09

Bearbeitet von: Markus Baum

Quelle: Mieterzeitung, WM 2000, S. 693