Mietzins korrekt in Euro umrechnen

Grundsätzlich gilt auch für Mietverträge die Regelung der Euro Verordnung. Danach bleibt die Kontinuität sämtlicher vor der Währungsumstellung abgeschlossenen Verträge erhalten. Mietverträge behalten also ihre Gültigkeit und müssen nicht neu verhandelt werden. Für die Umstellung gilt der offizielle Umrechnungskurs von 1,95583 DM. Beträge werden demnach durch 1,95583 geteilt. Die so errechneten Beträge werden bis auf die dritte Stelle nach dem Komma berechnet und dann nach kaufmännischer Sitte bis vier ab und ab fünf aufgerundet. So würde beispielsweise eine Miete von jetzt 1.000 DM exakt 511,29188 Euro betragen. Durch Abrundung entsteht ein künftiger Mietbetrag von 511,29 Euro. Eine Miete von 1.150 DM würde exakt 587,98566 Euro, aufgerundet also 587,99 Euro betragen. Diese Rundungsregeln sind für Vermieter bindend. Die Umstellung von Mark auf Euro bei bestehenden Daueraufträgen und Lastschriftverfahren wird in der Regel automatisch von den Banken vorgenommen.