Markise: Keine Balkonmarkise ohne Einwilligung

Ein Mieter darf Balkonverglasungen oder Markisen nicht ohne Erlaubnis anbringen.

Es handelt sich bei beidem um bauliche Veränderungen, die ohne Genehmigung des Hauseigentümers nicht vorgenommen werden dürfen. 

BayObLG

1997-12-04

2 Z BR 123/97; 2 Z BR 34/95

Rechtsbereich/Normen: ---

Einstellung in die Datenbank: 2002-11-25

Bearbeitet von: Julia Hinkelmann

Quelle: Anwalt-Suchservice