Schönheitsreparatur: Überstreichen der Raufasertapete

Läßt sich eine Rauhfasertapete noch überstreichen, so braucht der Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen ein Zimmer nicht neu zu tapezieren. 

Nach einem Urteil des AG Münster verträgt eine Rauhfasertapete mindestens drei Anstriche, wenn sie nicht übermäßig abgenutzt ist.

AG Münster

1998-03-19

49 C 774/97

Rechtsbereich/Normen: BGB

Einstellung in die Datenbank: 1999-04-12

Bearbeitet von: Volker Kitz

Quelle: WM 98, 569