Parabolantenne: Eigene trotz Gemeinschaftsantenne

Die Bereitstellung einer Gemeinschaftsparabolantenne schließt den Anspruch auf Gestattung der Installation einer Parabolantenne durch den Wohnungsmieter nicht aus. Das erforderliche Informationsinteresse des Mieters kann auf dessen beruflichen Interessen (hier: Auslandsjournalist) beruhen, denen allerdings geringes Gewicht zukommt. Ein anhängiges Räumungsverfahren 11. Instanz nach Eigenbedarfskündigung steht dem Gestattungsanspruch des Mieters nicht entgegen. Die Vermietung einer Wohnung fällt nicht in den Rahmen der Schlüsselgewalt.

(LG Baden-Baden, Urteil vom 14.3. 1997 - 1 S 104/96)