Eigenheimzulage

Was tut sich in Berlin in Sachen Steuervergünstigungsabbau? Am 21. Februar war die zweite und dritte Lesung dies Gesetzes, mit dem u.a. die Eigenheimzulage verändert und die degressive AfA auf 3 % gesenkt werden soll. Die Bundesregierung hat entschieden, dass das Gesetz in seinen wesentlichen Aussagen für die Immobilienwirtschaft unveränderter Form in den Bundestag eingebracht wird. Zwei Punkte sind anzumerken: 1. Die Eigenheimzulage soll nicht rückwirkend geändert werden sondern mit dem Tag des Inkrafttretens. Das kann ab Mitte April bis Mitte Juni sein, je nach Geschwindigkeit des Vermittlungsverfahrens im Bundesrat. 2. Die degressive AfA soll für den gesamten Zeitraum 3 % betragen und nicht nach 5 Jahren auf 2 % weiter gesenkt werden. Die Opposition ist mit ihrer gewonnen Stärke im Bundesrat nun gefordert. Der VDM und die vielen anderen Verbände in der „Initiative Wohneigentum“ arbeiten daran, gemeinsam mit der CDU/CSU eine Position in Sachen Eigenheimzulage zu finden, die auch weiterhin positive Impulse für den Immobilienmarkt verspricht.

Übrigens: Auch die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen ist für eine Änderung der Eigenheimzulage. Hier scheint wirklich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Es ist zu hören, dass bei den Grünen eine sog. Modernisierungszulage innerhalb der Eigenheimzulage im Gespräch ist. Diese Variante würde eine stärkere Förderung für denjenigen bedeuten, der nach dem Kauf einer Immobilie auch noch einen Modernisierungsauftrag o.ä. auslösen und in diese Immobilien investieren würde. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.