AUFHEIZEN VON RÄUMEN BEI HOCHSOMMERLICHEN TEMPERATUREN

Gewerbliche Räume müssen den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Diese Vorschriften bestimmen u.a., dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein muss. Deshalb ist ein Mietobjekt mangelhaft, wenn die Räume bei hochsommerlichen Außentemperaturen übermäßig aufgeheizt werden.

Quelle: Hauferedaktion