Wohnflächenberechnung: Was zählt dazu?

Zählt der Balkon mit zur Wohnfläche?

Zählt der Balkon mit zur Wohnfläche? Immobilien werden meist anhand der Wohnfläche beurteilt. Doch wie ist die Fläche zu berechnen? Die DIN 283 für die Wohnflächenberechnung ist schon im August 1983 ersatzlos zurückgezogen worden. Vielfach werden die alten Grundsätze jedoch von den Gerichten anerkannt. Eine zweite Wohnflächenberechnung findet sich in den Paragraphen 42 ff der zweiten Berechnungsverordnung (II. BV), die jedoch nur für öffentlich geförderten Wohnraum gilt. Finanzämter und Finanzgerichte beziehen sich immer auf diese Verordnung. Unterschiede zwischen der alten DIN 283 und der II. BV gibt es hauptsächlich im Bereich der Anrechnung von Loggien, Balkonen und gedeckten Freisitzen. Diese können nicht, wie in der Praxis häufig üblich, immer mit 50 Prozent der Grundfläche angerechnet werden; nach DIN 283 können sie zu 25% bei der zweiten Berechnungsverordnung mit bis (!) zu 50% angerechnet werden. Wohlgemerkt